Anlässlich des 30. Kastanienfestes, das am 12. und 13. Oktober in Fully stattfindet, kehrt das Programm „Wir sprechen darüber“ zu den Regeln und Praktiken zurück, die bei der Ernte dieser im Herbst und Winter sehr beliebten Wildfrucht zu beachten sind.
Marie Dominique Dorsa Ansé, ehemalige „Grande Hostesse“ der Bruderschaft der Freunde der Walliser Kastanie in Fully, wird eine traditionelle, über dem Holzfeuer zubereitete Brizole präsentieren und die Marke Fully Forest vorstellen. In dieser Walliser Gemeinde steht es jedem frei, Kastanien für den Eigenbedarf zu ernten, wie er will. Aber wie sieht es in der übrigen Westschweiz aus?
Ein Wald mit freiem Zugang und der Einhaltung bestimmter Regeln.
Artikel 699 des Zivilgesetzbuches besagt, dass jeder freien Zugang zum Wald hat und sich Beeren und andere kleine Wildfrüchte nach den örtlichen Gebräuchen aneignen kann. Da Kastanien dazugehören, dürfen sie nach bestimmten, von den Kantonen und Gemeinden festgelegten Regeln geerntet werden.
Wenn die Kastanien nicht zur Ernte gehören, ist die Ernte nach den örtlichen Gepflogenheiten auf maximal 2 kg für Genf beschränkt. Im Kanton Waadt ist die kommerzielle Nutzung ohne Bewilligung verboten; der Verzehr muss innerhalb der Familie bleiben. Und in Freiburg sind Übergriffe verboten. Die anderen französischsprachigen Kantone haben uns keine zusätzlichen Einschränkungen mitgeteilt.
Siehe auch: eine unvollständige Karte der Website „Fallobst“ mit den Kastanien-Sammelstellen in der Schweiz.
Karte von Zürich
In Kastanienwäldern um Erlaubnis bitten
Wenn es sich um einen gepflegten Kastanienhain handelt, ist die Erlaubnis der Eigentümer erforderlich. Dabei sind die von der Gemeinde und/oder dem Kanton festgelegten Beschränkungen zu beachten, und im Allgemeinen sind Massenerntegeräte verboten.
Die Gemeinde Bex „verbietet das Betreten von Kastanienhainen ohne Genehmigung vom 23. September bis 26. Oktober 2024“. Nur die kommunalen Kastanienhaine sind für die Einwohner der Gemeinde zugänglich, die eine Tagesgenehmigung mit einer maximalen Ernte von 3 kg pro Person beantragen können.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Eigentümer oder Gemeinden zu kontaktieren.