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In der Schweiz beginnt mit dem Einsetzen des ersten Frosts die Heizperiode und gleichzeitig tritt ein relativ neues Luftschutzgesetz in Kraft, das letztes Jahr in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz konzentriert sich auf die Reduzierung der Umweltverschmutzung, die nicht nur in Industriebetrieben, sondern auch in Haushalten auftritt. Ziel ist es, eine bessere Luftqualität zu erreichen und die Verbrennung in Kesseln und Öfen strenger zu kontrollieren.
Nach diesem Gesetz gelten strengere Regeln für Geräte mit einer Wärmeeinbringung bis zu 0,3 MW, die in vielen Haushalten zu finden sind. Kohleschlamm, Kohlenstaub, Braunkohle, Schlacke oder Sekundärbrennstoffe dürfen nicht verbrannt werden. Zu den verbotenen Brennstoffen zählen auch feste Sekundärbrennstoffe aus Altholz, sofern diese nicht den in der Verordnung festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen.
Allerdings können Haushalte Biokraftstoffe und erneuerbare Gase nutzen, die umweltfreundlichere Alternativen darstellen. Wichtig ist, dass bei Zweifeln an der Einhaltung der Vorschriften die Inspektion durch die slowakische Umweltinspektion veranlasst werden kann oder die Inspektion durch von der Gemeinde beauftragte Sachverständige durchgeführt werden kann.
Inspektoren haben das Recht, Wohnräume zu betreten und zu überprüfen, ob der Haushalt oder das Unternehmen die Vorschriften einhält. Dabei achten sie insbesondere auf den Zustand von Feuerungsanlagen und können bei Verdacht auf Gesetzesverstöße Proben entnehmen. Vor dem Betreten des Haushalts müssen sie sich mit einem Ausweis oder Personalausweis ausweisen.
Wenn bei einer Inspektion ein Verstoß gegen die Vorschriften festgestellt wird, können einem Haushalt oder einem Unternehmen hohe Geldstrafen drohen, was für viele Menschen einen starken Anreiz darstellt, noch einmal zu überprüfen, was sie in ihren Heizkesseln verbrennen.
Zusamenfassend:
In der Schweiz verbietet ein neues Gesetz die Verbrennung nichtökologischer Brennstoffe wie Kohleschlamm und Altholz, wenn diese bestimmte Kriterien nicht erfüllen. Kontrollen können durch autorisierte Personen durchgeführt werden, die Haushalte bei Nichteinhaltung dieser Regeln mit einer Geldstrafe belegen können.
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