Die Bundesregierung will den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 verbieten – diesen Vorschlag hat die Koalition bereits vor rund einem Jahr angekündigt. Zwei Ministerien arbeiten nun an einem entsprechenden Gesetzentwurf. Eine endgültige Fassung gibt es noch nicht, aber ein Vorentwurf liegt ZDFheute vor
Der aktuelle Entwurf lässt jedoch mehr Fragen offen als er beantwortet. Was wird zum Beispiel mit alten Öl- und Gasheizungen geschehen – müssen sie abgeschaltet werden? Welche Heizungsanlagen werden nach 2024 noch erlaubt sein?
Was wird ab 2024 erlaubt sein?
Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizungsanlage „wenn möglich“ mit erneuerbaren Energien betrieben werden – bis zu 65%, wie die Koalition bereits vor einem Jahr beschlossen hat. Das bedeutet, dass ab 2024 nur noch wenige Heizungssysteme erlaubt sind: Wärmepumpen, Biomassekessel – etwa für Holzpellets – oder Fernwärme.
Muss ich meine alte Heizung abschalten?
Das hängt von den Umständen ab! Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen bereits installierte Heizungsanlagen für fossile Brennstoffe nur noch betrieben werden, wenn die Öl- oder Gasanlage nicht älter als 30 Jahre ist. Andernfalls kann sie nicht weiter genutzt werden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass ab 2045 alle fossilen Heizungsanlagen verboten werden sollen.
Der Grund für diesen Schritt: Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. „Der bisherige Ansatz der materiellen Förderung hat vor allem finanzstarke Eigentümer aktiviert, um Gebäude nachzurüsten und auf erneuerbare Energien umzustellen“, heißt es in dem Papier. Deshalb will die Koalition nun auf eine verpflichtende Nachrüstung für alle setzen.
Wenn Öl- und Gasheizungen nicht mehr funktionieren
In einigen Fällen sieht das Papier Übergangsfristen vor: Ist die Heizungsanlage nicht mehr reparabel, kann beispielsweise als Übergangslösung eine andere fossil betriebene Heizung angeschafft und drei Jahre lang betrieben werden. Erst danach soll die Heizungsanlage auf eine Heizungsanlage umgestellt werden, die den neuen Vorgaben entspricht. Dem Projekt zufolge kann die Übergangszeit sogar bis zu fünf Jahre betragen. Zum Beispiel, wenn nach dem Ausfall der Heizungsanlage grundsätzlich ein weiterer Anschluss an das Fernwärmenetz geplant ist, dies aber im Moment noch nicht möglich ist.
Welche Regelungen sind vorgesehen?
Das geplante Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit von Ausnahmen in bestimmten komplexen Fällen vor. Hierfür müssen die Hausbesitzer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Sollte der oben beschriebene Vorschlag umgesetzt werden, sind jedoch gewisse Probleme für viele Hausbesitzer garantiert.
So erklärt Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, dass es nicht möglich ist, eine Wärmepumpe in unsanierten Häusern zu installieren und effizient zu betreiben. Außerdem ist nicht jedes Haus für eine Holzpelletheizung geeignet. „Für die Lagerung von Pellets wird beispielsweise ein ähnlicher Raum wie für einen Öltank benötigt. Angesichts ihrer Sperrigkeit und des begrenzten Platzes würde ein Vorrat für die gesamte Saison eindeutig nicht ausreichen“, sagt Zwingmann. Daher bleibt vielen Menschen vorerst nichts anderes übrig, als mit Öl oder Gas zu heizen.
„Die Antwort auf die Frage, wie mit solchen Situationen umzugehen ist, wird wohl einer der Eckpunkte sein, die im Gesetzgebungsverfahren noch zu diskutieren sind“, vermutet Patrick Bigon von der Fachgruppe Energie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Bei der Nachrüstung von Heizungsanlagen spiele die Frage der Dämmung die wichtigste Rolle: „Die meisten Gebäude werden eine energetische Sanierung benötigen, bei der auch eine Wärmepumpe sinnvoll sein wird.“
Was sollten Hauseigentümer tun?
Wer in naher Zukunft seine Heizungsanlage austauschen muss, sollte zunächst mit einem Energieberater sprechen, rät Zwingmann. „Sie können sofort klären, um welche Art von Heizungsanlage es sich handelt. Dann sollte eine so genannte Heizlastberechnung durchgeführt werden – das heißt, es wird die benötigte Heizleistung ermittelt und wie viel Wärme für jeden einzelnen Raum im Haus benötigt wird.“ Am Ende des Gesprächs wird zum Beispiel klar, ob eine Wärmepumpe mit vorhandenen Heizkörpern effektiv arbeiten kann.
Bis 2050 plant die Schweiz netto null. Dafür müssen Millionen Heizungen ersetzt werden. In Luzern und Zug wird es wohl zum Verbot fossiler Heizungen kommen – und im Rest des Landes auch. Wo wir bisher stehen.
Draussen schlägt dichter Regen an die Ägerihalle, drinnen drapieren Angestellte Käse auf Stehtischen. Rund ein Dutzend Platten gibt es, die gelben Würfel türmen sich auf ihnen. Mit Pfeffer, rezent, mild. An diesem Donnerstagsabend soll jeder auf seinen Geschmack kommen.
Die Gesellschaft: Ägerer, im mittleren bis hohen Alter, vorwiegend männlich und mit einem Hang, die Ortskarten hinter den Ständen ganz nah zu studieren. Sie wurden von den Einwohnergemeinden Oberägeri und Unterägeri eingeladen, um zu erfahren, dass ihre Heizungen mit Öl und Gas keine Zukunft haben.