Am 16. Oktober 2024 hat der Bundesrat in Bern die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Altersrente verabschiedet. Diese wichtige Reform sieht vor, dass die neue Altersrente ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausgezahlt wird. Um die Finanzierungsbasis dieser zusätzlichen Leistung zu sichern, wird eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vorgeschlagen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht bleibt.

Hintergrund der Reform

Die Volksinitiative „Für ein besseres Leben im Alter“, die die Einführung einer 13. AHV-Rente forderte, wurde am 3. März 2024 in einer Volksabstimmung angenommen. Mit der Botschaft an das Parlament präsentiert der Bundesrat nun konkrete Vorschläge zur Umsetzung und Finanzierung dieser Initiative.

Die Notwendigkeit einer Zusatzfinanzierung ist offensichtlich: Ohne diese Maßnahme würde die AHV bereits im Jahr 2026, dem Jahr der Einführung der neuen Rente, mehr Ausgaben als Einnahmen verzeichnen. Dies würde dazu führen, dass der AHV-Ausgleichsfonds schnell unter die gesetzlich geforderte Schwelle von 100 Prozent einer Jahresausgabe sinkt.

Details zur Finanzierung

Der Bundesrat schlägt vor, den Normalsatz der Mehrwertsteuer von derzeit 8,1 auf 8,8 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus würde der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent steigen, und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs würde von 2,6 auf 2,8 Prozent angehoben. Diese Änderungen würden die AHV bis 2030 stabilisieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft den Bundesanteil an den AHV-Ausgaben. Die geschätzten Kosten für die 13. Altersrente im Jahr 2026 belaufen sich auf rund 4,2 Milliarden Franken. Der Bund würde gemäß geltender Ordnung 20,2 Prozent dieser Kosten tragen, was etwa 850 Millionen Franken entspricht. Um jedoch die zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts zu minimieren, plant der Bundesrat, den Beitrag auf 19,5 Prozent zu senken, was eine Beteiligung von rund 450 Millionen Franken an den Kosten der neuen Altersrente bedeutet.

Auszahlungsmodalitäten und Schutz der Ergänzungsleistungen

Die Auszahlung der 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember an alle Rentenbeziehenden erfolgen. Diese Regelung erhielt breite Unterstützung in der Vernehmlassung. Zudem stellt der Bundesrat sicher, dass die Einführung der neuen Altersrente nicht zu Kürzungen oder Streichungen bei den Ergänzungsleistungen (EL) führt. Die 13. Altersrente wird bei der Berechnung der EL ausdrücklich von den anrechenbaren Einnahmen ausgeschlossen.

Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung

Bevor die Erhöhung der Mehrwertsteuer in Kraft treten kann, ist eine Volksabstimmung erforderlich. Damit die Erhöhung ab Januar 2026 umgesetzt werden kann, muss das Parlament die Vorlage bis spätestens März 2025 beraten und die Abstimmung spätestens im September 2025 stattfinden.

Fazit

Die Verabschiedung der Botschaft zur 13. AHV-Rente ist ein entscheidender Schritt in Richtung einer verbesserten Altersversorgung in der Schweiz. Die geplanten Maßnahmen zur Finanzierung und die Berücksichtigung der bestehenden sozialen Sicherungssysteme zeigen das Bestreben des Bundesrates, eine gerechte und nachhaltige Lösung für die Rentnerinnen und Rentner zu finden. Die kommenden Monate werden entscheidend sein, um diese Pläne in die Tat umzusetzen und die Zustimmung der Bevölkerung zu sichern.

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